Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Apex Dynamic Ventures GmbH
Herbergstrasse 31, CH 9524 Zuzwil (SG)
Stand: Januar 2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Mietverhältnisse zwischen Apex Dynamic Ventures GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter. Sie gelten für sämtliche Mietverträge, die durch schriftliche oder mündliche Vereinbarungen zustande kommen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich vom Vermieter genehmigt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung eines Fahrzeuges zur privaten Nutzung für den vereinbarten Zeitraum.
2.2 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug ausschließlich gemäß den geltenden Verkehrsregeln und unter Beachtung der in diesen AGB festgelegten Bestimmungen zu verwenden.
3. Voraussetzungen zur Anmietung
3.1 Der Mieter muss das 21. Lebensjahr vollendet haben.
3.2 Für Mieter im Alter von 18 bis 21 Jahren ist eine Anmietung in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten zulässig, oder nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter, wenn sichergestellt werden kann, dass der Mieter über eine ausreichende Fahrerfahrung verfügt.
3.3 Der Mieter muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, der seit mindestens zwei ununterbrochen Jahren besteht.
4. Zustandekommen des Vertrages
4.1 Der Mietvertrag kommt durch eine schriftliche Bestätigung des Vermieters zustande.
4.2 Buchungen können über das Online-Kontaktformular, per E-Mail oder vor Ort abgeschlossen werden.
4.3 Mündliche Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung, um rechtsverbindlich zu sein.
5. Reservierungen und Zahlungsmodalitäten
5.1 Reservierungen gelten als verbindlich, wenn diese vom Vermieter schriftlich bestätigt wurden.
5.2 Der Mietpreis ist bis spätestens fünf Werktage vor dem Mietbeginn zu entrichten. Akzeptierte Zahlungsarten sind Überweisung, Kartenzahlung und im Sonderfall Barzahlung.
5.3 Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung zu stornieren, hierbei gelten die Stornierungsbedingungen.
6. Stornierung und Terminänderung
6.1 Stornierungen müssen schriftlich und spätestens 48 Stunden vor Mietbeginn erfolgen.
6.2 Bei rechtzeitiger Stornierung wird eine Gebühr von 30 % des Mietbetrages einbehalten.
6.3 Bei Stornierungen unter 48 Stunden vor Mietbeginn wird der gesamte Mietbetrag fällig.
6.4 Terminänderungen sind bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei. Danach wird, sofern das Fahrzeug nicht anderweitig vermietet werden kann, der gesamte Mietbetrag fällig.
7. Fahrzeugübernahme und -rückgabe
7.1 Die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeuges erfolgt am Standort des Vermieters, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7.2 Das Fahrzeug kann gegen Aufpreis an einen mit dem Mieter vereinbarten Ort geliefert werden.
7.3 Das Fahrzeug darf nicht in eine Fahrzeugwäsche gegeben werden. Auf Wunsch stellt der Vermieter Materialien für eine Handwäsche bereit. Innen- und Außenreinigung sind in der Miete inbegriffen. Verschmutzungen über den normalen Grad hinaus werden nach Aufwand berechnet.
8. Nutzung des Fahrzeuges
8.1 Das Fahrzeug darf nur von der im Mietvertrag angegebenen Person gefahren werden. Zusätzliche Fahrer sind vorab schriftlich zu melden.
8.2 Es ist untersagt, das Fahrzeug auf Rennstrecken, unbefestigten Straßen oder zu motorsportlichen Zwecken zu verwenden.
8.3 Der Mieter muss Mitfahrer über Risiken im Fahrzeug informieren. Der Vermieter haftet nicht für Mitfahrer.
8.4 Kilometerleistungen sind im Vertrag geregelt. Zusatzkosten je Kilometer betragen:
9. Haftung des Mieters
9.1 Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, insbesondere an Verschleißteilen wie Bremsen, Reifen oder Kupplung.
9.2 Für unsachgemässes Bewegen des Fahrzeuges wird der Mieter zur Verantwortung gezogen. Auch Verschleissteile, wie z.B. Bremsen, Reifen, Kupplung etc. können durch unsachgemässes bewegen des Fahrzeuges zum Defekt gebracht werden. Der Mieter haftet für solche Defekte, und kann durch den Vermieter zur nachträglichen Rechenschaft gezogen werden.
9.3 Schäden, die nicht durch Nutzung entstehen, liegen nicht in der Verantwortung des Mieters.
10. Unfälle und Fahrzeugdaten
10.1 Das Fahrzeug übermittelt Daten wie Standort, Fahrzeugstatus, Gas- und Bremsverhalten, Kurvenfahrten und Sensoren für Raucherkennung im Innenraum.
10.2 Nach einem Unfall ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei und den Vermieter zu informieren sowie:
10.3 Bei Raserdelikten übernimmt die Versicherung keine Kosten; der Mieter haftet voll.
11. Kaution und Selbstbehalt
11.1 Eine Kaution in Höhe von CHF 3’000 wird vor Mietbeginn, per Überweisung oder in Bar erhoben.
11.2 Der Selbstbehalt im Schadensfall beträgt CHF 2’000, es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen.
12. Gerichtsstand und Rechtswahl
12.1 Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist CH-9524 Zuzwil.
Kontakt:
Apex Rentals
Herbergstrasse 31
9524 Zuzwil
Telefon: +41 79 154 70 50
E-Mail: rent@apex-rentals.ch